ISD Muc

Die ISD München läd jeden ersten Sonntag im Monat zum Stammtisch.

Außerdem gibt es viele weitere Treffen.

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Seit Kurzem sind die Hautfarbe und das "ausländische" Erscheinungsbild zulässige Kriterien für eine Personenkontrolle durch die Bundespolizei.
Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz im Februar entschieden. Übersetzt ist das legitimierter Rassismus per Gerichtsurteil. Mit dieser Entscheidung hat das Verwaltungsgericht eine Präzendenzsituation geschaffen.

Dieses Urteil ist nicht nur ein Freischein für die Deutsche Polizei ihre rassistischen Kontrollen ungehindert weiterzuführen, sie gibt ihnen damit auch eine juristische Basis auf die sich Beamte im Zweifelsfalle, wie einer Klage berufen können.
Zusätzlich werden rassistische Denkmuster in der Polizei und der weißen deutschen Mehrheitsgesellschaft genährt und potenziert.

Dabei haben internationale- und europäische Gremien wie der UN Menschenrechtsausschuss, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und die Europäische Grundrechteagenturhaben eindeutig festgestellt, dass Personenkontrollen und Identitätsfeststellungen, die allein oder wesentlich auf Kriterien wie der zugeschriebenen ethnischen Zugehörigkeit oder "Hautfarbe" einer Person basieren, gegen das Verbot rassistischer Diskriminierung verstoßen. Die ISD München wird in diesem Zusammenhang eine Panelveranstaltung durchführen.

Die Veranstaltung ist am 20.6.2012
um 19.30 Uhr
im Eine Welt Haus Schwanthalerstr. 20 in München